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Einladung zur nächsten Selbsthilfegruppe mit Vortrag

Am Mittwoch, den 15.01.2025, findet das nächste Treffen unserer Selbsthilfegruppe für schwerhörige Menschen im Arbeitsleben statt, diesmal schon um 16 Uhr!

Herr Dr. Müller vom Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Sachsen e.V. ist diesmal eingeladen. Er wird die Arbeit des Landesverbandes vorstellen, zu dem auch die Ortsvereine in ganz Sachsen gehören. Auch die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) mit dem Schwerpunkt „Schwerhörigkeit“ befindet sich in Trägerschaft des Landesverbandes in Chemnitz.

Wenn Sie Interesse daran haben, Herrn Dr. Müller kennenzulernen oder in diesem Zusammenhang einmal in die Gruppe zu kommen, dann melden Sie sich gern bis 03.01.2024 zurück.

 

Bitte neues VVV beachten!

Seit ein paar Monaten gibt es ein neues VVV-Formular.

Hier noch einmal der Antrag-VVV_2024_ausfuellbar.pdf

da wir das alte Formular für die Anträge ab Januar 2025 nicht mehr annehmen dürfen.

 

Bundesteilhabepreis 2025

Bundesteilhabepreis 2025:
DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit
Bewerbungsschluss: 20. Dezember 2024

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt seit 2019 den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus. Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben. Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Im Jahr 2025 ist das Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“.

Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung und Arbeit, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtliche Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen. Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien, deren Schwerpunkt auf der inklusiven Gestaltung von digitalen Lösungen in den Bereichen Bildung und Arbeit liegt und die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Die inklusive Digitalisierung sollte dabei in einen inklusiven Sozialraum eingebettet sein und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte in jedem Fall das Zusammenspiel von aktiver Mitwirkung, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit stehen.

Und hier geht’s zu allen wichtigen Informationen rund um die Bewerbung auf den Bundesteilhabepreis 2025:

Bundesteilhabepreis 2025 – BMAS

 

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